Branchen – wer ist betroffen?

Alleinarbeit kann grundsätzlich in jeder Branche und in jedem Unternehmen vorkommen. Der letze Mitarbeiter abends im Büro, der selbständige Handwerker alleine in seiner Werkstatt oder auch der Bauarbeiter auf der Großbaustelle außer Ruf- und Sichtweite seiner Kollgen – alles Beispiele für Alleinarbeit.

Betroffen können also alle sein – unabhängig von Branche, Unternehmensform und Betriebsgröße. Auch die umzusetzenden Maßnahmen sind nicht durch das Unternehmen als solches definiert, sondern basieren allein auf der erforderlichen Gefährdungsanalyse.

  • Lager und Archivierung

  • Hoch- und Tiefbau

  • Sicherheitsdienst

  • Gebäudereinigung

  • Garten- und Landschaftsbau

  • Industrie

  • Handwerk

  • Land- und Forstwirtschaft