Alleinarbeit – die Grundlagen

Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person außer Ruf- und Sichtweite anderer Personen tätig ist. Das ist häufiger und in mehr Bereichen des Arbeitslebens der Fall, als man meinen könnte. So ist z. B. dank modernster Technik selbst großen Lagern nicht selten nur ein Mitarbeiter vor Ort und auch große Industrieanlagen benötigen häufig nur eine Person zur Überwachung.

Auch wenn sonst mehrere Personen in einer Arbeitsstätte tätig sind und am Abend nur ein Mitarbeiter länger bleibt, dann ist dies Alleinarbeit.

Mitarbeiter alleine im Büro
Alarmknopf

Damit insbesondere Alleinarbeiter im Fall der Fälle unverzüglich Hilfe herbeirufen können, hat man als Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Je nach Arbeitsumfeld ist dies durch geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

Bei Bürotätigkeiten ist hier meist eine Notrufmöglichkeit am Tischtelefon ausreichend, da hier das Gefahrenpotential in vielen Fällen nicht so hoch ist. Bei Arbeitspätzen mit erhöhtem Gefahrenpotential, können schnell umfangreichere Maßnahmen wie z. B. Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) notwendig werden.