„Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ (Abschn. 2.7.2 DGUV-R 100-001)

Eine Situation, die öfter und in mehr Bereichen vorkommt, als man anfangs denken mag:

  • Reinigungsdienst – z. B. nächtliches Reinigen von Gebäuden
  • Sicherheitsdienst – z. B. Kontrollfahrten und -gänge in der Nacht
  • Landwirtschaft – z. B. bei der Bearbeitung von Flächen mit dem Traktor
  • Handwerk – insbesondere in Kleinbetrieben

Auch unabhängig von der Branche kann es schnell zur Alleinarbeit kommen:

  • in großen Lagern oder Archiven
  • wenn große Anlagen oder Maschinen nur mit wenig Personal betreut werden
  • beim Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit

Insbesondere im Falle von Alleinarbeit sind die Umstände der Tätigkeit genau zu beleuchten, ob sich hierdurch besondere Gefahren ergeben.

Bereits bei erhöhter Gefährdungslage empfehlen wir den Einsatz von LOWO.PRO. Und auch für „kritische Arbeitsplätze“ erfüllt die App alle Anforderungen! In dem Fall ist ein Personen-Notsignal-Gerät sogar vorgeschrieben.