Die Auslösezeit beschreibt die Dauer zwischen dem Auslösen des Alarms – sei es willensunabhängig durch definierte Bediungen oder willensabhängig durch drücken der Notsignal-Taste – und dem Signalisierung in der Empfangseinrichtung (EE). Die maximalen Auslösezeiten sind festgelegt.
Willensunabhängiger Personen-Alarm einschließlich Voralarm
- Lagealarm – ≤90 Sekunden
- Ruhealarm – ≤90 Sekunden
- Zeitalarm – ≤15 Minuten
- Verlustalarm – ≤90 Sekunden
- Fluchtalarm – ≤10 Sejznden
- Voralarm – ≤ 45 Sekunden
(Voralarm ist nivht vorgeschrieben!)
- Technischer Alarm – ≤30 Minuten
(Die einzustellenden Zeiten richten sich beim Technischen Alarm nach den betrieblichen Gefährdungen!)