Die Auslösezeit beschreibt die Dauer zwischen dem Auslösen des Alarms – sei es willensunabhängig durch definierte Bediungen oder willensabhängig durch drücken der Notsignal-Taste – und dem Signalisierung in der Empfangseinrichtung (EE). Die maximalen Auslösezeiten sind festgelegt.

Willensunabhängiger Personen-Alarm einschließlich Voralarm

  • Voralarm – ≤ 45 Sekunden

(Voralarm ist nivht vorgeschrieben!)

(Die einzustellenden Zeiten richten sich beim Technischen Alarm nach den betrieblichen Gefährdungen!)

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