Diese Regel erläutert § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung und §§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hinsichtlich der Überwachung von allein arbeitenden Personen, die gefährliche Arbeiten aus-führen, durch eine Personen-Notsignal-Anlage. Damit soll sichergestellt werden, dass in einem Notfall die notwendigen Rettungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.
https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-139.pdf
Mit dem Einsatz von LWPro erfüllt man selbstverständlich alle Anforderungen an eine Personen-Notsignal-Anlage.